Ausgestaltung Art. 91b GG
Ausgestaltung Art. 91b GG
Am 1. Januar 2015 ist die Neufassung des Artikels 91 b des Grundgesetzes in Kraft getreten:
„(1) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Vereinbarungen, die im Schwerpunkt Hochschulen betreffen, bedürfen der Zustimmung aller Länder. Dies gilt nicht für Vereinbarungen über Forschungsbauten einschließlich Großgeräten.
(2) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen zusammenwirken.
(3) Die Kostentragung wird in der Vereinbarung geregelt.“
Damit ist dem Bund die Möglichkeit gegeben, im Hochschulbereich mit Zustimmung aller Länder im Falle von überregionaler Bedeutung Wissenschaft, Forschung und Lehre nicht nur projektorientiert, sondern auch institutionell zu fördern. An die Stelle der Konzeption, Implementierung und Finanzierung von Vorhaben im Sinne von Projekten kann nun auch im Rahmen von Institutionen eine zeitlich unbefristete Förderung treten. Durch diese Aufhebung des „Kooperationsverbots“, das ein Ergebnis der am 1. September 2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform war, hat der Bund weitreichendere Kompetenzen für die Hochschulen erhalten, die nach dem Grundgesetz allerdings nach wie vor grundsätzlich bei den Ländern liegen.
Ziel der LHK-Niedersachsen ist es, über diese Möglichkeit angesichts der stark gestiegenen Zahlen von Studienberechtigten, Studieninteressierten und Studienanfängern aus dem Ausland (inkl. Flüchtlingen) auf eine Verlängerung bzw. Verstetigung der Hochschulpaktmittel oder eine Erhöhung der Grundausstattung hinzuwirken.
Auf der LHK-Plenarsitzung am 26. September 2016 wurde folgenden Beschluss gefasst:
„Durch den Hochschulpakt 2020 haben Bund und Länder die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger finanziell ermöglicht. Die Studienanfängerquote lag 2005 bei 37,1 % und stieg bis 2014 auf 58,3 %. Die Prognosen zeigen, dass das hohe Niveau der Studienanfänger angesichts steigender Zahlen von Studienberechtigten, Studieninteressierten und Studienanfängern aus dem Ausland (inkl. Flüchtlingen) fortbestehen wird. Aus diesem Grund bedarf es einer Folgefinanzierung des Hochschulpaktes oder einer Erhöhung der Grundausstattung der Hochschulen. Die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen bittet deshalb die niedersächsische Landesregierung, mit den anderen Ländern und dem Bund Verhandlungen hierüber zu führen.“