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Digitalisierung

Digitalisierung der niedersächsischen Hochschulen

Die Hochschulen und das Land vereinbaren, die Digitalisierung als zentrale Aufgabe für die kommenden Jahre in den Hochschulentwicklungsvertrag aufzunehmen. Die Digitalisierung als ein Querschnittsprozess, der die Kernbereiche Forschung und Lehre ebenso verändertwie Prozesse in der Verwaltung, stellt eine der strategischen Herausforderungen für alle Hochschulen dar. Ohne dem Strategieprozess vorzugreifen, verständigen sich das Land und die Hochschulen auf gemeinsame Eckpunkte für Maßnahmen und Prozessgestaltungen, die in der Digitalisierungsoffensive konkretisiert werden. Hierzu bedarf es zusätzlicher finanzieller und personeller Ressourcen. Zur Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen werden das Land und die Hochschulen die Verfahren der Bereitstellung der Mittel für die Transformation und die strukturellen Verstärkungen im weiteren Strategieprozess beraten und vereinbaren. Das Land wird die Hochschulen bei der weiteren Digitalisierung in Forschung, Lehre und den wissenschaftlichen Supportstrukturen unterstützen. Es wird beabsichtigt, den Hochschulen zur Gestaltung dieses Prozesses zusätzliche Transformationsmittel zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Der Zeitpunkt zur Bereitstellung dieser Mittel sowie deren Umfang werden nach der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers einvernehmlich zwischen den Hochschulen und dem Land entsprechend der o.g. Eckpunkte geregelt. Die Hochschulen beabsichtigen, entsprechend diesen Transformationsmitteln nach Maßgaben dieser Vereinbarungen und der weiteren Konkretisierung im Rahmen der Digitalisierungsoffensive eigene Ressourcen zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit der verabredeten Strukturen und Maßnahmen einzusetzen.