Leitlinien zur Qualitätssicherung in Promotionsverfahren
Mit dem Ziel, die Qualität von Promotionen und die Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu verbessern, haben die niedersächsichen Hochschulen gemeinsam mit dem Niedersächsischen Wissenschaftsministerium Leitlinien entwickelt, die u.a. eine höhere Transparenz und Verbindlichkeit der Promotionsverfahren garantieren und kooperative Promotionen erleichtern sollen.
Nach den Plagiatsaffären der vergangenen Jahre wurde eine Debatte um die Qualität der Promotionen angestoßen, die Niedersachsen veranlasst hat, diese neue Leitlinie umzusetzen.
Zu den Kernpunkten gehören:
- Die Annahme zur Promotion in einem transparenten Auswahlverfahren durch einen Promotionsausschuss. Ein Promotionskomitee als Ansprechpartner für die Doktorandinnen und Doktoranden, das die Promotionen verstärkt inhaltlich begleitet.
- Eine schriftliche Betreuungsvereinbarung mit jeder Doktorandin und jedem Doktoranden, die u.a. regelmäßige Betreuungsgespräche vorsieht und den Begutachtungszeitraum festlegt. Die Hochschullehrerinnen und -lehrer verpflichten sich, angemessene Zeit für die Betreuung aufzubringen, was sich auf die Zahl der Doktorandinnen und Doktoranden auswirkt.
- Gemeinsame Promotionsvorhaben mit anderen Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind erwünscht.
- Unterstützung beim Aufbau einer eigenen Interessenvertretung der Promovierenden.
- Die Möglichkeit, Doktorandinnen und Doktoranden eine eidesstattliche Versicherung über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistungen abzunehmen. Entsprechende Regelungen sollen in das Niedersächsische Hochschulgesetz aufgenommen werden.
- Besondere Unterstützung ausländischer Doktorandinnen und Doktoranden.
Mit den neuen Leitlinien werden zentrale Ziele des 2013 zwischen Land und Hochschulen geschlossenen Hochschulentwicklungsvertrags umgesetzt. Die Qualitätsstandards gelten für alle Promotionsarten und –wege, auch für Promotionen Externer. Sie greifen zentrale Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Hochschulrektorenkonferenz und des Wissenschaftsrates auf.