Empfehlungen zur Qualitätssicherung von Lehraufträgen
Gemeinsame Position der LandesHochschulKonferenz Niedersachsen und des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur
Die Gewährleistung und Förderung einer hohen Qualität von Lehraufträgen ist ein wichtiges gemeinsames Anliegen der Niedersächsischen Hochschulen und des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. Daher bringen die LandesHochschulKonferenz (LHK) und das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) in den nachstehenden Empfehlungen ihre gemeinsame Position zur Qualitätssicherung von Lehraufträgen zum Ausdruck.
Die an den niedersächsischen Hochschulen gemäß § 34 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) vergebenen Lehraufträge sind eine wichtige Säule der hochschulischen Lehre und ergänzen das Lehrangebot in vielfältiger Weise. Lehrbeauftragte sind hoch motiviert und können den Studierenden neben der Vermittlung fachlicher Kompetenzen zudem Einblicke in Praxisfelder außerhalb der Hochschule eröffnen. Sie kommen im Regelfall in der überfachlichen Lehre sowie im Wahlpflicht- und Wahlbereich zum Einsatz.
An allen Hochschulen existieren Verfahrensvorschriften zur Vergabe von Lehraufträgen, in denen zentrale Fragen etwa zu den geforderten Abschlüssen, zu Prüfungsberechtigungen oder zur Vergütung geregelt sind. Je nach Fach und „Marktlage“ kann die Gewinnung von Lehrbeauftragten jedoch auch eine Herausforderung für die Hochschulen darstellen.
Die Veranstaltungen von Lehrbeauftragten werden regelhaft in die studentische Lehrevaluation einbezogen. Die originäre Verantwortung für die Vergabe von Lehraufträgen sowie für die hochschuleigenen Verfahren der Auswahl und Qualitätssicherung liegt bei den Fakultäten, die Letztverantwortung jedoch bei den Hochschulpräsidien, die die Lehraufträge erteilen. Für die Studierenden sind – neben den Lehrbeauftragten selbst – die Modulverantwortlichen und Studiendekaninnen und -dekane erste Ansprechpartner/innen bei Fragen, die die Durchführung des Lehrauftrags oder die Qualität der Veranstaltung betreffen.
Zur Sicherung und Optimierung der Qualität von Lehraufträgen werden die nachstehenden Positionen und Empfehlungen formuliert. Dabei stehen sieben Themenfelder im Zentrum:
- Auswahlverfahren
- Begleitung und Integration
- Evaluation
- Verantwortlichkeiten in der Hochschule
- Qualifizierungsmaßnahmen
- Beschwerdemanagement
- Lehr- und studienbezogenes Ombudswesen
Auf dieser Grundlage formulieren LHK und MWK einvernehmlich die folgenden Positionen und Empfehlungen, die in Teilen bereits die aktuelle Situation beschreiben, jedoch als hilfreich erachtet werden, um die Qualitätssicherung von Lehraufträgen konsistent an allen Hochschulen umzusetzen und den Blick für die Instrumente dieser Qualitätssicherung und -entwicklung zu schärfen:
Auswahlverfahren
- Bei der Auswahl ist die Prüfung der Qualifikation der Lehrbeauftragten obligatorisch.
- Die fachliche Eignung wird durch die Fakultät festgestellt.
- Die pädagogisch-didaktische und persönliche Eignung wird im Regelfall durch die Modulverantwortlichen festgestellt, denen dabei eine große Verantwortung übertragen ist. Sofern diese Aufgabe anderen Funktionsträgern zukommt, ist dies eindeutig zu benennen.
- Lehrproben können ein sinnvolles Instrument der Eignungsfeststellung sein.
- Die qualitätsgesicherte Auswahl einschließlich der pädagogisch-didaktischen Eignung ist innerhalb des Semesters zu überprüfen und zu dokumentieren.
Begleitung und Integration der Lehrbeauftragten
- Insbesondere bei erstmaligen Beauftragungen sollen Lehrbeauftragte in den Hochschulen begleitet und unterstützt werden. Dies kann beispielsweise durch Patenschaften oder Mentorinnen und Mentoren geschehen.
- Lehraufträge erfüllen zum Teil unterschiedliche Zwecke und binden Lehrbeauftragte mit sehr unterschiedlichem fachlichen Hintergrund und bildungsbiographischen Verläufen ein. Dieser Vielfalt muss auch mit Blick auf Angebote der Begleitung und Integration in die Hochschule Rechnung getragen werden.
Evaluation
- Die Lehrevaluationen erstrecken sich auf alle Lehrveranstaltungen, unabhängig von Typ und Lehrpersonal, und beziehen die von Lehrbeauftragten angebotenen Veranstaltungen explizit mit ein.
- Die interne Lehrevaluation unter studentischer Beteiligung ist entsprechend der gesetzlichen Anforderungen vorzunehmen (z.B. hinsichtlich der Veröffentlichung der Ergebnisse) und in den Ordnungen der Hochschulen auszugestalten. Den Studierenden wird mindestens einmal jährlich eine Bewertung der Qualität der Lehrveranstaltungen ermöglicht. Sie werden zudem bei der (Gesamt-)Bewertung der Lehre durch die Hochschulen beteiligt.
- Im Regelfall soll eine (Zwischen-)Evaluation noch während des Semesters durchgeführt werden, um eine zeitnahe Reaktion mit unmittelbaren Auswirkungen für die befragte Kohorte der Studierenden zu ermöglichen.
- Neben dem studentischen Veranstaltungsfeedback, das mit Fragebögen erhoben wird, können auch andere qualitativ ausgerichtete Instrumente in Abhängigkeit von der Größe der Lehrveranstaltung z.B. im Wechsel mit den quantitativen Instrumenten zum Einsatz kommen, sofern die Dokumentation der Ergebnisse sichergestellt ist. Zum Einsatz qualitativer Instrumente gibt es Erfahrungen an einzelnen HOchschulen, die im Sinne einer "good-practice" geteilt werden sollen.
- Zum Umgang mit den Ergebnissen von Lehrevaluationen muss ein offener Dialog in den Hochschulen etablliert werden, der auch die Selbstreflexion von Lehrenden und die kollegiale Unterstützung ermöglicht.
Verantwortliche
- Die Organisationsverantwortung für die Qualitätssicherung von Lehraufträgen liegt grundsätzlich bei den Hochschulpräsidien.
- Darüber hinaus ist die eindeutige Zuweisung von Verantwortlichkeiten auf allen Ebenen der Hochschule unverzichtbar (vgl. auch "Auswahlverfahren" und "Beschwerdemanagement").
- Die Verantwortlichkeiten müssen in der Hochschule transparent sein und sind in den Richtlinien der Hochschule zu benennen.
Qualifizierungmaßnahmen
- Fakultative hochschuldidaktische Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrbeauftragte sollen an allen Hochschulen angeboten sowie bedarfsgerecht und attraktiv ausgestaltet werden, so dass Lehrbeauftrage diese als Gewinn für ihre Tätigkeit und weitere Professionalisierung betrachten.
Beschwerdemanagement
- An allen Hochschulen soll das Beschwerdemanagement - neben der gegebenen regulären Möglichkeit des "Dienstwegs" - niedrigschwellig ausgestaltet sein und so eine Rückmeldung der Studierenden erleichtern. Hierzu haben sich u.a. Online-Tools bewährt ("Feuerwehrsystem").
- Die Präsidien prüfen, ob weitere Schritte eingeleitet werden können bzw. müssen und steuern den Prozess. Ergänzend kann eine zentrale Studienkommission in den Prozess als verantwortlicher Akteur einbezogen werden.
Lehr- und studienbezogenes Ombudswesen
- Das Obudswesen hat sich in den Hochschulen als wichtiges Instrument der Konfliktlösung und -beratung etabliert. Darüber hinaus ist ein Netzwerk entstanden, das allen Hochschulen offen steht.
- Soweit bisher noch keine Ombudsstelle in der Hochschule eingerichtet ist bzw. deren Zuständigkeit die Konfliktlösung und -beratung in Lehre und Studium noch nicht umfasst, soll ihre Einrichtung bzw. Zuständigkeitserweiterung - auch, aber nicht aussschließlich - mit Blick auf die Qualitätssicherung von Lehraufträgen geprüft werden.
- Im Ergebnis muss sichergestellt sein, dass eine neutrale Stelle für die Konfliktlösung in Studium und Lehre vorhanden ist.
- Verabschiedet von der LHK in ihrer Plenarsitzung am 27.02.2017 -